SICHERHEIT IM UMGANG MIT CHEMIKALIEN

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Mit ihr soll das derzeitig geltende Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht werden. Über 40 gültige Richtlinien und Verordnungen, die in Europa den Umgang mit Chemikalien regeln, sollen von REACH integriert oder abgelöst werden. Mit Inkrafttreten gilt diese EU-Verordnung innerhalb der EG -Mitgliedsstaaten und der EWR- Vertragsstaaten direkt.

REACH basiert auf dem Grundsatz: „No data, no market“ (Artikel 5). Dies bedeutet, dass Stoffe und Verwendungen, die nicht in der von der ECHA vorgegebenen Frist registriert sind, nicht mehr verwendet werden dürfen.

Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH die Verpflichtung zur Überprüfung der Chemikaliensicherheit von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure von Chemikalien, sowie auf alle Branchen, die Produkte unter Verwendung von Chemikalien herstellen. Dazu gehören auch Chemikalien, die im Alltag Anwendung finden, wie z. Beispiel: Farben, Lacke oder Reinigungsmittel.

Alle Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen müssen die Risiken (Giftigkeit, Verhalten in der Umwelt etc.) der von Ihnen hergestellten und in den Verkehr gebrachten Stoffe ermitteln und dokumentieren. Der Hersteller bzw. der Importeur ist somit für den sicheren Umgang mit seinen Chemikalien/Stoffen selbst verantwortlich.

Die Registrierungsfristen von vorregistrierten Stoffen lauten wie folgt:

Frist Stoffbereich Status
01.12.2010 Stoffe > 1000 t/a umgesetzt
  krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorien 1 + 2 (so genannte „CMR"-Stoffe) > 1 t/a umgesetzt
  Stoffe mit der Einstufung R 50/53 („sehr giftig für Wasserorganismen") > 100 t/a umgesetzt
01.06.2013 Stoffe >100 - 1000 t/a umgesetzt
01.06.2018 Stoffe >1 - 100 t/a umgesetzt

Im Rahmen der Kommunikation in der Lieferkette stellt chemfidence ihren Kunden entsprechende Sicherheitsdatenblätter und die Aktualisierung dieser Dokumente automatisch zur Verfügung.